Abschluss, Änderung und Beendigung von Arbeitsverträgen sowie Vertretung in Arbeitsstreitigkeiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Rechtsgebiet
Im Arbeitsverhältnis sind Fehler für beide Seiten teuer: Der Arbeitnehmer kann sein Einkommen verlieren, der Arbeitgeber trägt Entschädigungen und Prozesskosten. Viele Streitigkeiten lassen sich vermeiden, wenn Unterlagen präzise erstellt und Entscheidungen im Einklang mit dem Arbeitsgesetzbuch getroffen werden.
Wenn Sie durch einen Arbeitsunfall oder Mobbing einen Schaden erlitten haben, siehe „Schadensersatz“.
Häufige Fragen
Das Wichtigste ist, nicht zu zögern. Für Streitigkeiten über eine Kündigung gilt eine kurze Frist von einem Monat; ist sie versäumt, wird es schwierig, die eigenen Rechte durchzusetzen. Bewahren Sie den Arbeitsvertrag, die Kündigungsverfügung oder -mitteilung, die Korrespondenz mit dem Arbeitgeber und die Abrechnungsunterlagen auf. Lassen Sie sich dann anwaltlich beraten.
Die meisten Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis werden zunächst von der Arbeitsstreitkommission bei der Staatlichen Arbeitsaufsicht verhandelt. Ihre Entscheidung kann vor Gericht angefochten werden. Einige Streitigkeiten werden unmittelbar vom Gericht entschieden.
Eine einvernehmliche Aufhebung kann für beide Seiten vorteilhaft sein, doch nach der Unterzeichnung gibt es in der Regel keine Grundlage mehr, die Beendigung anzufechten. Vor der Unterschrift sollten Sie prüfen, ob die Bedingungen, etwa die Höhe der Zahlung und das Enddatum des Arbeitsverhältnisses, Ihren Interessen entsprechen.
Ja. Rechtsanwältin Eglė Katauskaitė berät auch Arbeitgeber: Sie hilft bei der Erstellung von Arbeitsverträgen und internen Unterlagen, bewertet die Risiken geplanter Entscheidungen und vertritt Arbeitgeber in Arbeitsstreitigkeiten.
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