Eglė Katauskaitė
Familienrecht, eheliches Güterrecht, internationale Familiensachen.
Scheidung, Vermögensaufteilung, Aufenthalt des Kindes und Unterhalt. Die Anwälte beraten, entwerfen Vereinbarungen und vertreten vor Gericht, damit sensible Familienstreitigkeiten möglichst einvernehmlich gelöst werden.
Rechtsgebiet
In Familiensachen werden rechtliche und sehr persönliche Fragen zugleich entschieden. Deshalb wird zunächst die gesamte Situation bewertet: Ist eine Einigung möglich, was dient dem Wohl der Kinder, welches Vermögen gehört den Ehegatten gemeinsam und welches jedem persönlich?
Erst dann wird der Weg gewählt: eine einvernehmliche Vereinbarung, Mediation oder ein Gerichtsverfahren. Wenn zugleich erbrechtliche Fragen zu klären sind, siehe „Erbrecht“.
Häufige Fragen
Eine Ehe kann im gegenseitigen Einvernehmen der Ehegatten, auf Antrag eines Ehegatten (zum Beispiel, wenn die Ehegatten seit mehr als einem Jahr getrennt leben) oder wegen Verschuldens eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Eine einvernehmliche Scheidung ist möglich, wenn seit der Eheschließung mehr als ein Jahr vergangen ist und sich die Ehegatten über alle Folgen einig sind. Welcher Weg am besten geeignet ist, hängt von der konkreten Situation ab.
Für viele Familienstreitigkeiten, etwa über den Aufenthalt des Kindes, die Umgangsregelung oder den Unterhalt, gilt eine Pflichtmediation: Bevor das Gericht angerufen wird, muss versucht werden, den Streit mit einem Mediator beizulegen. Rechtsanwältin Saulė Katauskaitė ist auch Mediatorin, sodass Sie eine klare Erklärung erhalten, wie die Mediation abläuft und wie Sie sich darauf vorbereiten.
Der Unterhalt muss den Bedürfnissen des Kindes und der Vermögenslage beider Eltern entsprechen. Berücksichtigt werden Einkünfte und Vermögen der Eltern, weitere unterhaltsberechtigte Personen und die tatsächlichen Ausgaben für das Kind. Ändern sich die Umstände, kann die Höhe des zugesprochenen Unterhalts angepasst werden.
Hilfreich sind die Heiratsurkunde, die Geburtsurkunden der Kinder, ein Ehevertrag (falls vorhanden), Unterlagen zu Vermögen und Krediten, Angaben zum Einkommen und, falls bereits vorhanden, Korrespondenz mit der Gegenseite oder Gerichtsunterlagen. Fehlen einzelne Unterlagen, ist das kein Hindernis: In der Beratung wird besprochen, was noch benötigt wird.
Ja. In Fällen mit Auslandsbezug muss geklärt werden, welches Gericht zuständig ist und welches nationale Recht anzuwenden ist. Rechtsanwältin Eglė Katauskaitė berät im internationalen Privatrecht, einschließlich der Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen in Litauen.
Anwälte
Familienrecht, eheliches Güterrecht, internationale Familiensachen.
Scheidungs-, Vermögensaufteilungs- und Kindschaftssachen.
Mediation, Anordnung von Betreuung und Pflegschaft.
Kontakt
Jakšto 11-4, Vilnius
LT-01105, Lietuva
Rechtsanwältin
Rechtsanwalt
Rechtsanwältin, Mediatorin