Erbrecht

Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Errichtung und Anfechtung von Testamenten, Streitigkeiten zwischen Erben und Aufteilung des Nachlasses. Die Anwälte beraten und vertreten in notariellen Verfahren und vor Gerichten aller Instanzen.

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Rechtsgebiet

Rechtliche Unterstützung in Erbschaftsfragen.

Erbrechtliche Fragen stellen sich meist unerwartet und in einer schweren Zeit, und die Fristen sind kurz. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig zu klären, welches Vermögen und welche Schulden zum Nachlass gehören, wer die Erben sind und wie die Erbschaft am sichersten angenommen wird.

Gehören Immobilien oder Grundstücke zum Nachlass, siehe auch „Immobilien und Grundstücke“.

  • Annahme und Ausschlagung der ErbschaftBeratung zur Art der Annahme, Erklärungen gegenüber dem Notar, Annahme der Erbschaft auf Grundlage eines Inventars.
  • Verlängerung einer versäumten FristAntrag an das Gericht auf Verlängerung der Annahmefrist, wenn sie aus wichtigen Gründen versäumt wurde.
  • TestamenteWahl von Inhalt und Form des Testaments, damit der Wille des Erblassers klar und durchsetzbar ist.
  • Anfechtung von TestamentenStreitigkeiten über die Wirksamkeit eines Testaments, die Auslegung des Erblasserwillens und den Pflichtteil.
  • Erbstreitigkeiten und NachlassteilungAufteilung geerbter Immobilien, Gesellschaftsanteile und sonstigen Vermögens, Nutzungsregelungen zwischen Miteigentümern.
  • Erbfälle mit AuslandsbezugNachlass im Ausland oder im Ausland lebende Erben, anwendbares Recht und Europäisches Nachlasszeugnis.

Häufige Fragen

Was Sie wissen sollten.

Innerhalb welcher Frist muss eine Erbschaft angenommen werden?

Die Erbschaft muss innerhalb von drei Monaten ab dem Tag des Erbfalls, also dem Todestag des Erblassers, angenommen werden. Dies geschieht durch eine Erklärung beim Notar am Ort des Erbfalls oder durch die tatsächliche Inbesitznahme des Nachlassvermögens. Die tatsächliche Inbesitznahme muss später unter Umständen nachgewiesen werden, daher ist der Weg zum Notar meist sicherer.

Was tun, wenn die Frist zur Annahme bereits abgelaufen ist?

Das Gericht kann die Frist verlängern, wenn es anerkennt, dass sie aus wichtigen Gründen versäumt wurde, etwa weil der Erbe vom Tod des Erblassers nichts wusste. In diesem Fall sollten Beweise gesammelt und das Gericht so schnell wie möglich angerufen werden.

Werden mit dem Vermögen auch Schulden vererbt?

Ja, mit der Annahme der Erbschaft gehen auch die Schulden des Erblassers über. Ist die Höhe der Schulden unklar, kann die Erbschaft auf Grundlage eines Inventars angenommen werden: Der Erbe haftet dann für die Schulden nur mit dem geerbten Vermögen. Die Erbschaft kann auch ausgeschlagen werden.

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Anteil, den bestimmte nahe Angehörige unabhängig vom Inhalt des Testaments erben. Ihn können Kinder (Adoptivkinder), der Ehegatte und die Eltern (Adoptiveltern) des Erblassers beanspruchen, die unterhaltsbedürftig sind. Ob ein Pflichtteilsanspruch besteht und wie hoch er wäre, wird im Einzelfall geprüft.

Kann ein Testament angefochten werden?

Ja, zum Beispiel wenn es ohne Einhaltung der Formvorschriften errichtet wurde, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung die Bedeutung seines Handelns nicht verstehen konnte oder wenn der Pflichtteil verletzt wurde. Für solche Streitigkeiten gelten Fristen, daher sollten Sie sich bei Zweifeln an einem Testament umgehend beraten lassen.

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