Eglė Katauskaitė
Annahme der Erbschaft, Testamente, Erbstreitigkeiten, internationale Erbfälle.
Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Errichtung und Anfechtung von Testamenten, Streitigkeiten zwischen Erben und Aufteilung des Nachlasses. Die Anwälte beraten und vertreten in notariellen Verfahren und vor Gerichten aller Instanzen.
Rechtsgebiet
Erbrechtliche Fragen stellen sich meist unerwartet und in einer schweren Zeit, und die Fristen sind kurz. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig zu klären, welches Vermögen und welche Schulden zum Nachlass gehören, wer die Erben sind und wie die Erbschaft am sichersten angenommen wird.
Gehören Immobilien oder Grundstücke zum Nachlass, siehe auch „Immobilien und Grundstücke“.
Häufige Fragen
Die Erbschaft muss innerhalb von drei Monaten ab dem Tag des Erbfalls, also dem Todestag des Erblassers, angenommen werden. Dies geschieht durch eine Erklärung beim Notar am Ort des Erbfalls oder durch die tatsächliche Inbesitznahme des Nachlassvermögens. Die tatsächliche Inbesitznahme muss später unter Umständen nachgewiesen werden, daher ist der Weg zum Notar meist sicherer.
Das Gericht kann die Frist verlängern, wenn es anerkennt, dass sie aus wichtigen Gründen versäumt wurde, etwa weil der Erbe vom Tod des Erblassers nichts wusste. In diesem Fall sollten Beweise gesammelt und das Gericht so schnell wie möglich angerufen werden.
Ja, mit der Annahme der Erbschaft gehen auch die Schulden des Erblassers über. Ist die Höhe der Schulden unklar, kann die Erbschaft auf Grundlage eines Inventars angenommen werden: Der Erbe haftet dann für die Schulden nur mit dem geerbten Vermögen. Die Erbschaft kann auch ausgeschlagen werden.
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Anteil, den bestimmte nahe Angehörige unabhängig vom Inhalt des Testaments erben. Ihn können Kinder (Adoptivkinder), der Ehegatte und die Eltern (Adoptiveltern) des Erblassers beanspruchen, die unterhaltsbedürftig sind. Ob ein Pflichtteilsanspruch besteht und wie hoch er wäre, wird im Einzelfall geprüft.
Ja, zum Beispiel wenn es ohne Einhaltung der Formvorschriften errichtet wurde, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung die Bedeutung seines Handelns nicht verstehen konnte oder wenn der Pflichtteil verletzt wurde. Für solche Streitigkeiten gelten Fristen, daher sollten Sie sich bei Zweifeln an einem Testament umgehend beraten lassen.
Anwälte
Annahme der Erbschaft, Testamente, Erbstreitigkeiten, internationale Erbfälle.
Annahme der Erbschaft, Anfechtung von Testamenten und Nachlassteilung.
Erbstreitigkeiten, geerbte Immobilien und Grundstücke.
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Rechtsanwältin, Mediatorin
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